Definitionen

Oldtimer / Youngtimer

„Oldtimer“ ist ein deutscher Sammelbegriff für historische Fahrzeuge.

 „Oldtimer“: mindestens 30 Jahre alt 
„Youngtimer“: noch nicht 30 Jahre alt

In Wikipedia wird "Oldtimer" wie folgt definiert: Der Begriff bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch ein Kraftfahrzeug (insbesondere ein Automobil, einen Lastkraftwagen, einen Omnibus, ein Motorrad oder einen Traktor), das älter als 20, 25 oder 30 Jahre (je nach Definition) ist. Beim Begriff „Oldtimer“ handelt es sich um einen Scheinanglizismus. Bei älteren Fahrzeugen, die noch nicht zu den Oldtimern zählen, ist der Begriff Youngtimer (ebenfalls ein Pseudoanglizismus) gebräuchlich.

Im englischen Sprachraum gibt es die Ausdrücke „elderly people“ „old people“ und „old timers“, welche für alte Leute stehen. Der Ausdruck „Oldtimer“ wird im deutschen Sprachraum eigentlich fälschlicherweise auf alte Fahrzeuge angewendet.

Historische Fahrzeuge

Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) klassiert die historischen Fahrzeuge wie folgt:

Voraussetzungen:

  • ist mindestens 30 Jahre alt

  • wird in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gepflegt

  • wird nicht täglich als Transportmittel eingesetzt

  • ist dadurch Bestandteil unseres technischen und kulturellen Erbes.

Unter dem Begriff „Oldtimer“ werden oft auch Fahrzeuge mit beispielsweise den Bezeichnungen Sammlerfahrzeug, Klassiker, Veteran, antikes Fahrzeug, Vorkriegs- Fahrzeug, Vintage-Fahrzeug, Schnauferl etc. verstanden. Diese Ausdrücke stellen keine allgemein gültigen Definitionen dar und können höchstens in speziellen Fällen angewendet werden.

Der Begriff „Youngtimer“ ist in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts aufgetaucht. Er bezeichnet Fahrzeuge, die nicht mehr neu und noch nicht „Oldtimer“ sind. Es besteht keine offizielle Definition für diese Fahrzeugkategorie.

In der Schweiz wurde in den „Weisungen für Veteranenfahrzeuge“ vom 3. November 2008 des Bundesamtes für Strassen der Begriff „Veteranenfahrzeug“ definiert. Weitere Infos hier.

Veteranenfahrzeuge

Am 3. November 2008 erliess das Bundesamtes für Strassen die «Weisungen für Veteranenfahrzeuge». Darin wir dieser Begriff und die Bedingungen für den Verkehr mit diesen Fahrzeugen definiert. Die wichtigsten Bestimmungen sind:

Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;

  • die Fahrzeuge dürfen nur für rein private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden und solche, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt. Die Zulassungsbehörde kann zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen (z. B. die zulässige Anzahl Mitfahrer beschränken);

  • die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen; die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich ca. 2000 - 3000 km (bzw. ca. 50 bis 60 Betriebsstunden) beschränkt;

  • sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen;

  • sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren, die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden.

Für die Beurteilung der Anforderungen nach den Buchstaben d und e können zusätzliche Unterlagen, beispielsweise eine FIVA Identity Card verlangt werden.

Als Kompensation für diese Einschränkungen müssen die Veteranenfahrzeuge u. a. in der Regel nur alle sechs Jahre bei den Strassenverkehrsämtern nachgeprüft werden. Auch können Wechselschilder für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden.

Es ist auch zu beachten, dass Veteranenfahrzeuge nur für private Zwecke verwendet werden dürfen. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden und solche, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird, d. h. wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt.

Über die Randbedingungen der Anwendungen der Regeln über die Veteranenfahrzeuge kann im Zweifelsfall der Vorstand der Swiss Historic Vehicle Federation (SHVF) Auskunft geben.