Kultur

Die SHVF engagiert sich auf verschiedenen Ebenen für den Erhalt der historischen Fahrzeuge, ihrer geschichtlichen, technischen Entwicklung und der daraus entstandenen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Folgen der gewonnenen Mobilität. Dabei ist es wichtig, die ursprüngliche Zweckbestimmung der historischen Fahrzeuge – die Mobiltät – zu bewahren.

Historische Fahrzeuge müssen immer auf öffentlichen Strassen verkehren dürfen und darauf Platz haben!

«Die Fahrzeuge von gestern gehören auf die Strassen von morgen.»

Wir betrachten die Gesamtheit dieser Erkenntnisse als schützenswertes mobiles Kulturgut.  Das weltweite Ziel ist die Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe.

Die Puzzlesteine dazu sind:

  • FIVA-Identity-Cards für die Fahrzeuge in korrektem Zustand

  • Internationale Vernetzung der Fahrzeugdaten

  • Ausbildung von Fahrzeugrestauratoren und weiteren Fachleuten

  • Zusammenarbeit mit Clubs, Museen, Sammlungen und Registern

  • Mitgliedschaft bei NIKE (Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe)

  • Begeisterung der Bevölkerung für die historischen Fahrzeuge mittels

    • Veranstaltungen (O-iO, OSMT, Albisgütli, usw.)

    • Ausstellungen (Oldtimerteilemärkte und Messen)

    • Ausfahrten

    • Charity-Fahrten

    • Concours d’Elegance

Charta von Turin

  • NIKE

    Die NIKE (Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe) setzt sich für die Erhaltung der Kulturgüter in der Schweiz ein. Ihre Tätigkeit gründet auf den Schwerpunkten Sensibilisierung, Koordination und kulturpolitische Arbeit.

    Insgesamt 35 Fachverbände und Organisationen mit rund 60'000 Mitgliedern – darunter auch die SHVF – bilden den Verein NIKE.

    Die NIKE macht politische Behörden, Medien und die breite Oeffentlichkeit mit der gesellschaftlichen Bedeutung der Kulturgüter-Erhaltung vertraut, dies etwa mit der Organisation und Publikation der „Tage des Denkmals“.

    Adresse:
    Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe NIKE
    Kohlenweg 12, Postfach 111
    3097 Liebefeld

  • UNESCO

    Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation.
    Die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (World Heritage Convention). Diese Konvention wurde von der Schweiz am 17.12.1975 in Kraft gesetzt.

    Im Sinne dieses Übereinkommens gelten als «Kulturgut» Denkmäler, Gebäudegruppen und Stätten. Auch in der Schweiz wurden verschiedene Orte und Objekte zum UNESCO-Kulturerbe erhoben.

    Es gibt nun Bestrebungen, dass auch bewegliches technisches Kulturgut wie Fahrzeuge (Schiffe, Eisenbahnen, Strassenfahrzeuge und Flugzeuge) zum UNESCO-Kulturerbe erklärt werden können.

    In den Richtlinien zur die Umsetzung der „World Heritage Convention“ vom November 2011 können solche Ansätze festgestellt werden. So wird in Ziffer 78 als Voraussetzung für eine Anerkennung postuliert:

    (i) wenn es sich um ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft handelt

    Ein anderer Ansatz besteht darin, historische Industrieanlagen wie Automobilfabriken als Architekturdenkmal unter Schutz zu stellen, mitsamt typischer darin produzierter Fahrzeuge.

    Wichtig ist auch, dass unter Schutz zu stellende Objekte inventarisiert werden. Ein erster Schritt dazu geschieht im „Musée Virtuel“. Beispielsweise werden die Fahrzeuge mit FIVA-Identitätskarte in einer Datenbank erfasst.