Kultur

Die SHVF engagiert sich auf verschiedenen Ebenen für den Erhalt der historischen Fahrzeuge, ihrer geschichtlichen, technischen Entwicklung und der daraus entstandenen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Folgen der gewonnenen Mobilität. Dabei ist es wichtig, die ursprüngliche Zweckbestimmung der historischen Fahrzeuge – die Mobiltät – zu bewahren.

Historische Fahrzeuge müssen immer auf öffentlichen Strassen verkehren dürfen und darauf Platz haben!

«Die Fahrzeuge von gestern gehören auf die Strassen von morgen.»

Wir betrachten die Gesamtheit dieser Erkenntnisse als schützenswertes mobiles Kulturgut.  Das weltweite Ziel ist die Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe.

Die Puzzlesteine dazu sind:

  • FIVA-Identity-Cards für die Fahrzeuge in korrektem Zustand

  • Internationale Vernetzung der Fahrzeugdaten

  • Ausbildung von Fahrzeugrestauratoren und weiteren Fachleuten

  • Zusammenarbeit mit Clubs, Museen, Sammlungen und Registern

  • Mitgliedschaft bei NIKE (Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe)

  • Begeisterung der Bevölkerung für die historischen Fahrzeuge mittels

    • Veranstaltungen (O-iO, OSMT, Albisgütli, usw.)

    • Ausstellungen (Oldtimerteilemärkte und Messen)

    • Ausfahrten

    • Charity-Fahrten

    • Concours d’Elegance

Charta von Turin

  • Ziel dieser Charta ist es, die Fahrzeuggeschichte gemeinsam mit dem zugehörigen Design, der entsprechenden Technik und Funktion sowie ihrer dokumentierten Historie zu erhalten, ebenso wie die Erkenntnisse über ihre vielfältigen Einflüsse auf die Gesellschaft und ihr Umfeld.
    Um historische Fahrzeuge zu verstehen, sie zu schätzen und das nötige Wissen um ihre Erhaltung und ihren Betrieb, insbesondere auf öffentlichen Strassen, zu sichern, sollten alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse und die auf diesem Gebiet tätigen Einrichtungen einbezogen werden.

  • Erhaltung, Restaurierung und alle verwandten Arbeitsprozesse zielen ab auf die Bewahrung von historischen Fahrzeugen, sowohl als technische Artefakte als auch als Zeugen der Transportgeschichte und Kultur.
    Es ist unerlässlich, das dabei verwendete Fachwissen sowie die entsprechenden Materialkenntnisse und Methoden an spätere Generationen weiterzugeben. Es ist außerdem unser Ziel, das Spezialwissen, die Fachkenntnisse und die Fähigkeiten zu bewahren, die sich auf die Herstellung und den Betrieb von historischen Fahrzeugen beziehen.

  • Dauerhafte und nachhaltige Pflege ist unerlässlich für das Überleben von historischen Fahrzeugen.
    Eine aktive Nutzung von historischen Fahrzeugen, insbesondere auf öffentlichen Strassen, ist wichtig, um sie zu begreifen sowie zur Bewahrung und Weitergabe der Kenntnisse über ihren Betrieb und Unterhalt an spätere Generationen.

  • Es fördert den Erhalt historischer Fahrzeuge, wenn sie als wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens und als Beitrag zu unserem kulturellen Erbe angesehen werden.

    Daher ist die Möglichkeit ihrer Nutzung wichtig und wünschenswert. Im Zusammenhang mit einer Nutzung sollen sie jedoch nicht weiter als nötig verändert werden.

    Unvermeidbare Modifikationen sollen die historische Substanz nicht beeinträchtigen. Prinzipiell sollen sie die zeitgenössische Technik und die zeitgenössische Erscheinung nicht verändern.

  • Die Bewahrung von historischen Fahrzeugen kann Eingriffe in unterschiedlichem Umfang notwendig machen.

    Erhaltung bedeutet die Pflege und den Schutz eines Fahrzeuges oder Objektes vor Beschädigung und Verfall, so dass sein Zustand, seine individuelle Qualität und sein spezifischer Erinnerungswert gewahrt bleiben.

    Konservierung umfasst alle Eingriffe, die das Fahrzeug oder Objekt sichern und seiner Stabilisierung dienen, ohne den Bestand zu verändern und ohne seinen historischen oder materiellen Zeugniswert in irgendeiner Weise zu gefährden. Es wird damit also ausschließlich der weitere Verfall verhindert oder zumindest aufgehalten. Solche Maßnahmen sind meist äußerlich nicht sichtbar.

    Restaurierung umfasst alle Maßnahmen zur Ergänzung von fehlenden Teilen oder Bereichen mit dem Ziel, einen früheren Zustand des Objektes wieder ablesbar zu machen. Die Restaurierung wird generell weiter eingreifen als eine Konservierung. Restaurierte Bereiche sollen sich harmonisch in den historischen Bestand einfügen, bei genauerer Untersuchung jedoch sicher von diesem unterscheidbar sein.

    Reparatur hingegen bedeutet die Anpassung, Instandsetzung oder den Ersatz von vorhandenen oder fehlenden Bauteilen. Die Reparatur hat zum Ziel, die volle Funktionsfähigkeit des Objektes wieder herzustellen und nimmt häufig keine Rücksicht auf die authentische, zum Fahrzeug gehörende Substanz.

    Erhalt, Konservierung und Restaurierung sind spezialisierte Prozesse. Ihr Ziel ist es, den technischen, ästhetischen, funktionalen, sozialen und historischen Wert eines Fahrzeuges zu erhalten und aufzuzeigen.

    Sie sollte immer das originale Erscheinungsbild und die historischen Grundlagen des jeweiligen Fahrzeugs verstehen und berücksichtigen. Sie sollen auf dem Respekt vor dem im Einzelnen überlieferten Bestand und den Informationen aus authentischen Dokumenten basieren

  • Veränderungen, aus der normalen Gebrauchszeit, eines historischen Fahrzeuges gegenüber dem Auslieferungszustand sind Zeugnisse der Fahrzeuggeschichte. Diese sollten daher erhalten bleiben.

    Die Restaurierung eines historischen Objektes erfordert darum nicht, sein Aussehen und seine technischen Merkmale ins Erscheinungsbild des ursprünglichen Baujahres zurückzuversetzen.

    Eine Restaurierung hin zur Erscheinung einer bestimmten Epoche sollte erst nach sorgfältiger Prüfung historischer Aufzeichnungen und Dokumente sowie nach sorgfältiger Planung ausgeführt werden.

    Bauteile und Materialien, welche durch neue ersetzt wurden, sollten durch einfache und dauerhafte Markierungen leicht erkennbar gemacht und von der historischen Substanz unterschieden werden.

    Für solche ersetzten Bauteile empfiehlt die FIVA ein Markierungssystem (s. Anhang 1)

  • Bei der Restaurierung historischer Fahrzeuge sollten bevorzugt die historisch korrekten Materialien und Arbeitstechniken benutzt werden, es sei denn, diese können aus Gründen der Sicherheit, der Gesetzgebung oder der Verfügbarkeit nicht länger verwendet werden.


    Speziell bei der Konservierung der historischen Substanz können sich die traditionellen Materialien als unzureichend erweisen. Wie bei der Restaurierung können dann solche modernen Ersatzmaterialien und Techniken herangezogen werden, deren Eignung und langfristige Beständigkeit wissenschaftlich nachgewiesen oder durch praktische Erfahrung erprobt sind.

  • Alle vorgeschriebenen Veränderungen, die außerhalb der normalen Gebrauchszeit notwendig werden, sollen sich unauffällig in die originale Struktur und das Erscheinungsbild einfügen.
    Solche Einbauten sollen reversibel sein. Alle wesentlichen Originalteile, die entfernt wurden, sollen für eine mögliche zukünftige Wiederverwendung und als Referenz für ihre ursprüngliche Substanz und Machart zusammen mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.

  • Alle Arbeiten an einem historischen Fahrzeug sollten genau geplant sowie nachvollziehbar und angemessen dokumentiert werden.


    Die entsprechenden Aufzeichnungen sollten mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.

  • Alle Personen, Einrichtungen und Organisationen, die am Erhalt, der Konservierung, der Restaurierung, der Reparatur und dem Betrieb von historischen Fahrzeugen beteiligt sind, sollten geeignete Vorkehrungen für den Schutz ihrer Aufzeichnungen und Archive treffen.

  • Institutionen, die sich mit dem Erhalt und der Weitergabe von Wissen für den Erhalt und den Betrieb von historischen Fahrzeugen beschäftigen, sollen sich bei internationalen und nationalen Behörden um eine Anerkennung als kulturerhaltende Institutionen bemühen.


    Sammlungen und Archive von Schriftgut, Plänen und anderen Artefakten, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen sollten als Kulturgut bewahrt werden.

  • NIKE

    Die NIKE (Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe) setzt sich für die Erhaltung der Kulturgüter in der Schweiz ein. Ihre Tätigkeit gründet auf den Schwerpunkten Sensibilisierung, Koordination und kulturpolitische Arbeit.

    Insgesamt 35 Fachverbände und Organisationen mit rund 60'000 Mitgliedern – darunter auch die SHVF – bilden den Verein NIKE.

    Die NIKE macht politische Behörden, Medien und die breite Oeffentlichkeit mit der gesellschaftlichen Bedeutung der Kulturgüter-Erhaltung vertraut, dies etwa mit der Organisation und Publikation der „Tage des Denkmals“.

    Adresse:
    Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe NIKE
    Kohlenweg 12, Postfach 111
    3097 Liebefeld

  • UNESCO

    Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation.
    Die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (World Heritage Convention). Diese Konvention wurde von der Schweiz am 17.12.1975 in Kraft gesetzt.

    Im Sinne dieses Übereinkommens gelten als «Kulturgut» Denkmäler, Gebäudegruppen und Stätten. Auch in der Schweiz wurden verschiedene Orte und Objekte zum UNESCO-Kulturerbe erhoben.

    Es gibt nun Bestrebungen, dass auch bewegliches technisches Kulturgut wie Fahrzeuge (Schiffe, Eisenbahnen, Strassenfahrzeuge und Flugzeuge) zum UNESCO-Kulturerbe erklärt werden können.

    In den Richtlinien zur die Umsetzung der „World Heritage Convention“ vom November 2011 können solche Ansätze festgestellt werden. So wird in Ziffer 78 als Voraussetzung für eine Anerkennung postuliert:

    (i) wenn es sich um ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft handelt

    Ein anderer Ansatz besteht darin, historische Industrieanlagen wie Automobilfabriken als Architekturdenkmal unter Schutz zu stellen, mitsamt typischer darin produzierter Fahrzeuge.

    Wichtig ist auch, dass unter Schutz zu stellende Objekte inventarisiert werden. Ein erster Schritt dazu geschieht im „Musée Virtuel“. Beispielsweise werden die Fahrzeuge mit FIVA-Identitätskarte in einer Datenbank erfasst.