FIVA Identity Card

Die FIVA Identity Card ist ein international standardisiertes, im Namen der FIVA erstelltes Dokument, in dem die Identität, die technischen Spezifikationen, und die zum Zeitpunkt der Ausstellung bekannte Fahrzeuggeschichte inkl. allfällige Modifikationen zusammengefasst sind.

Die FIVA Identity Card ermöglicht es dem Eigentümer eines historischen Fahrzeuges (egal ob Landwirtschaftstraktor, Nutzfahrzeug, Auto oder Motorrad, welches über 30 Jahre alt ist) über ein international anerkanntes Dokument den Nachweis bezüglich Originalität und Authentizität sowie der damit verbundenen Geschichte zu erbringen.

Im Interesse der Eigentümer und von Veranstaltern von Anlässen werden alle wichtigen Daten von solchen Fahrzeugen international gesammelt und damit den zukünftigen Generationen als Kulturgut-Dokumentation erhalten.

Kosten

Die Kosten für eine FIVA Identity Card betragen

Für Mitglieder eines Club der SHVF:
Motorräder / 3-Rad-Fahrzeuge CHF 150.00
übrige Fahrzeuge, Anhänger etc. CHF 180.00

Für Nicht-Mitglieder eines Club der SHVF:
Motorräder / 3-Rad-Fahrzeuge CHF 300.00
übrige Fahrzeuge, Anhänger etc. CHF 400.00

Die Bezahlung der vorgenannten Beträge ist eine reine Gebühr für die Arbeit der SHVF und deren Spezialisten. Sie begründet keinen Anspruch auf die Ausstellung einer FIVA Identity Card überhaupt oder mit einer solchen mit der Erteilung einer bestimmten Klassifikation.

Falls das Fahrzeug den Anforderungen des FIVA Technical Codes zur Ausstellung einer FIVA Identity Card nicht entspricht, kann der einbezahlte Betrag mit dem Aufwand zur Klärung verrechnet werden.

Der SHVF behält sich vor, eine zusätzliche Entschädigung von CHF 30.00 zu fordern, wenn der Antrag nicht komplett oder unkorrekt ausgefüllt ist und an den Antragsteller zurückgeschickt werden muss.

Zu den Gebühren der SHVF kommt noch eine Aufwandsentschädigung für den Fahrzeug-Inspektor (scrutineer) hinzu. Das ist im Vorfeld zwischen Antragsteller und Inspektor (scrutineer) zu klären.

Kleinere Dokument-Änderungen ohne neuen Antrag und Fahrzeug-Inspektion sowie Spezial-/Expressaufträge oder Spezialwünsche werden nach Aufwand verrechnet.

Alle Zahlungen im Zusammenhang mit FIVA Identity Cards haben auf folgendes Konto zu erfolgen:

Postcheck-Konto 89-186643-4 oder IBAN CH98 0900 0000 8918 6643 4, Kontoinhaberin SHVF, Bern. Es sind bei der Zahlung der Name des Eigentümers sowie Marke und Typ des Fahrzeuges anzugeben.

Ausfüllen des Antragsformulars

Nur englischer Sprache und nur über https://applications.fiva.org/

Ablauf und Zeitbedarf für Ausstellung einer FIVA Identity Card:

- Anmelden als Person im System durch Sie
- Eingabe der Fahrzeugdaten durch Sie oder einen Beauftragten
- Einzahlen der Gebühr für die Karte (Details siehe oben)
- Inspektion des Fahrzeuges durch einen Scrutineer,
(der Scrutineer wird von uns bestimmt, Vorschläge können jedoch gemacht werden)
- Kontrolle der Daten und Erstellen der Karte

Nach der Inspektion des Fahrzeugs durch den Scrutineer wird die Karte im Normalfall innert 4-6 Wochen ausgestellt.

Eigentum / Gültigkeit

Die FIVA Identity Card ist Eigentum der FIVA. Sie verliert beim Verkauf bzw. Weitergabe des Fahrzeuges oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 10 Jahre ihre Gültigkeit.

Die FIVA Identity Card wird ausschliesslich zu Identifikationszwecken ausgestellt. Die Karte garantiert die Echtheit eines Fahrzeugs nicht und darf nicht zu gewerblichen Zwecken oder zur Beleg der Geschichte eines Fahrzeugs verwendet werden. Weder die FIVA noch die SHVF haften, wenn sich der Fahrzeugeigentümer oder ein Dritter allein auf den Inhalt einer FIVA Identity Card verlassen.

Entzug der FIVA Identity Card

Die FIVA Identity Card kann an nationalen und internationalen Veranstaltungen durch befugte Personen kontrolliert werden. Bei Abweichungen zwischen Fahrzeug und den Angaben auf der FIVA Identity Card kann das Dokument zur Klärung eingezogen werden. Der Eigentümer erhält dafür eine Einzugsbestätigung / Quittung.

Die zuständige ANF klärt die Tatsachen und entscheidet über Änderungen der FIVA Identity Card oder den endgültigen Entzug.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Verhältnis zwischen SHVF und einem Antragsteller ist ausschliesslich das Schweizer materielle Recht anwendbar. Die ordentlichen Gerichte am Sitz der SHVF sind für die Beurteilung allfälliger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der FIVA Identity Card ausschliesslich zuständig.

Fakten