Unser Ziel

Die „Swiss Historic Vehicle Federation“ verfolgt als Schweizer Dachorganisation die Erhaltung von historischen Fahrzeugen und des damit verbundenen Umfeldes als Kulturgut.

Veteranenfahrzeuge sind Zeitzeugen der Geschichte der Mobilität und als solche auch in Zukunft auf Schweizer Strassen zu erhalten.

Unsere Aufgaben

  • Die Vernetzung von Vereinen auf schweizerischer Ebene, welche für das Kulturgut Motor- und Strassenfahrzeug, dessen Erhaltung im ursprünglichen Zustand und dessen uneingeschränkte Benützung auf öffentlichen Strassen eintreten. Sowie die Förderung der Kommunikation unter den Mitgliedern.

  • Die einheitliche Durchsetzung von Mitgliederinteressen gegenüber Öffentlichkeit und Behörden.

  • Die Erhaltung und Weitergabe an die nächsten Generationen von Wissen und Praxis der Fachleute.

  • den Schutz bestehender Rechte auf Benützung historischer Fahrzeugein ihrem ursprünglichen Zustand und auf deren uneingeschränkten Einsatz
    im Strassenverkehr.

Definitionen

Oldtimer/Youngtimer

  • „Oldtimer“: mindestens 30 Jahre alt 
    „Youngtimer“: noch nicht 30 Jahre alt

Ein "Oldtimer" ist ein Kraftfahrzeug das älter als 20, 25 oder 30 Jahre (je nach Definition) ist. Bei älteren Fahrzeugen, die noch nicht zu den Oldtimern zählen, ist der Begriff Youngtimer (ebenfalls ein Pseudoanglizismus) gebräuchlich.

Veteranenfahrzeug

Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren

  • Nutzung nur für rein private Zwecke

  • Fahrzeuge nicht regelmässig in Betrieb; ca. 2000 - 3000 km / Jahr

  • müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen

  • sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein